Kostenerstattung
In der Regel wird die
osteopathische Behandlung durch einen Heilpraktiker vom Versicherungsträger ganz oder teilweise erstattet:
- bei privat versicherten Patienten
- bei gesetzlich versicherten Patienten mit privater Zusatzversicherung,
- bei Beihilfe-versicherten Patienten und
- bei Patienten, die über die Postbeamtenkasse versichert sind.
Für gesetzlich versicherte Patienten bieten mittlerweile nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen Teilerstattungen für Osteopathie an.
Der genaue Rahmen der Erstattung hängt vom jeweiligen Fall und der jeweiligen Krankenversicherung ab.
Sie können aber von Ihrem Krankenversicherungsträger Auskünfte bekommen über die Höhe einer möglichen Kostenerstattung in Ihrem persönlichen Fall.